Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB für unseren Nutzungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klären nicht nur Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien. Sie sollen auch dabei helfen, den langfristigen Erhalt der Werkstatt im Sinne der von ihr verfolgten gemeinnützigen Zwecke für die Allgemeinheit zu sichern.

1 Vertragsgegenstand

  • 1.1 Die Firma Hammertime Kassel gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Franz-Ulrich-Straße 16, 34117 Kassel, vertreten durch die Geschäftsführer Melania-Simona Moise und/oder Thorben Egberts, im Folgenden „Vermieter” genannt, stellt dem Mieter, im Folgenden „Nutzer” genannt, Räumlichkeiten, Werkzeug und Maschinen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Mit Unterschrift des Nutzungsvertrages erkennt der Nutzer die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
  • 1.2 Der Nutzer ist innerhalb der Vertragsdauer berechtigt, während der Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag 18-21 Uhr) und entsprechend der allgemeinen Nutzungsbedingungen die zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Angebote des Vermieters gegen das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt zu nutzen.

2 Geltung der Vertragsbedingungen

  • 2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber dem Nutzer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
  • 2.2 Es gilt ferner die Werkstattordnung, die jeweils in der Werkstatt des Vermieters zur Einsicht aushängt und zur Mitnahme ausgelegt ist.
  • 2.3 Die Vertragsdauer endet mit Ablauf der gekauften Zeitkarte.

3 Gebühren

  • 3.1 Beiträge in Form von Zeitkarten, Entgelte für die Nutzung von ausgewiesenen Spezialgeräten sowie die Entgelte für Mietboxen oder Veranstaltungen sind im Voraus für die jeweilige Laufzeit zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag über die Vermietung, Entsorgung oder den Verkauf von allen anderen Waren und Dienstleistungen ist sofort und vor dem Verlassen der Räumlichkeiten zu entrichten. Ausnahmen gelten für Beiträge, bei denen ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde. Käufliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. Aus den Forderungen des Mietverhältnisses oder dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen steht dem Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den Mietgegenständen zu, die sich in den Vermietungsräumlichkeiten befinden. Der Vermieter beruft sich ggf. auf §§ 562 ff. BGB und weitere Bestimmungen des BGB und kann das Pfandrecht sofort ausüben.
  • 3.2 Zeitkarten in Form von Jahreskarten sind nicht übertragbar.
  • 3.3 Für Leistungen, die nach einer gewissen Zeit oder in regelmäßigen Abständen erfolgen, ist der Vermieter im Falle jeder mangels Kontodeckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Abbuchung, berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten, mindestens aber eine Pauschale von 3,00 € je Fall, zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
  • 3.4 Die Voraussetzung für eine gewährte Ermäßigung ist die Vorlage eines entsprechenden gültigen Nachweises und eines Lichtbildausweis:
    • Rentner: Nachweis über den Erhalt von Altersbezügen (z.B. Rentenausweis, Versorgungsbescheinigung des öffentlichen Dienstes oder einer privaten Versicherung)
    • Schüler: Schülerausweis
    • Auszubildende: Azubi-Ausweis oder eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs
    • Studenten: Studentenausweis
    • Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose: Teilhabekarte der Stadt oder aktueller Nachweis / Bescheid
    Der Nutzer hat den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Der Vermieter behält sich vor, in diesem Fall den Beitrag auf den entsprechend günstigsten Normaltarif zu erhöhen. Der Nutzer hat ferner alle 12 Monate Nachweis zu erbringen, dass die weitere Gewährung der Ermäßigung gerechtfertigt ist. Erfolgt dies nicht, wird eine vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der Dauerbeitrag wiederum auf den entsprechend günstigsten Normaltarif erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
  • 3.5 Begleitpersonen für Kinder bis 15 Jahre und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zahlen nichts. Begleitpersonen unterstützen die begleitete Person bei der Arbeit an den Arbeitsplätzen und mit Maschinen, verfolgen aber keine eigenen Projekte.
  • 3.6 Änderungen der Anschrift und Kontoänderungen sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert der Nutzer die Mitteilung, hat es die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
  • 3.7 Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen für den Abschluss des Nutzungsvertrages die schriftliche Einwilligung der Eltern.
  • 3.8 Für Kinder unter 7 Jahren muss dieser Nutzungsvertrag durch eine voll geschäftsfähige Person abgeschlossen werden, die daraufhin als Begleitperson für das bzw. die Kinder gilt (z.B. ein Elternteil).

4 Kündigung

  • 4.1 Verträge können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bei unbestimmter Vertragslaufzeit von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  • 4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere behält sich der Vermieter vor, bei un zumutbarem Verhalten eines Nutzers oder bei erheblichen Verstößen gegen die AGB bzw. Werkstattordnung dessen Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung durch den Vermieter entbindet den Nutzer bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin nicht von der Entrichtung seiner Beiträge.
  • 4.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgerechte Absendung per Post oder persönliche Abgabe des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich.

5 Öffnungszeiten / Schließungen

  • 5.1 Der Vermieter behält sich vor, in zumutbarer Weise und zumutbarem Umfang die Öffnungszeiten zu ändern, kurzfristige Schließungen im Falle technischer Revisionen, Reparatur- und Wartungsarbeiten vorzunehmen, tageweise Teilbereiche oder den Betrieb insgesamt anlässlich von speziellen Veranstaltungen nach vorheriger Ankündigung zu schließen. Dies wird spätestens 5 Tagen vorher per Newsletter oder Social-Media-Auftritte angekündigt, außer wenn Unfälle oder höhere Gewalt der Grund sind.
  • 5.2 Der Nutzer hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Minderung der Nutzungsbeiträge, da diese Einschränkungen bereits in der Beitragskalkulation zugunsten des Nutzers berücksichtigt sind.

6 Pflichten des Vermieters

  • 6.1 Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Maschinen und Werkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung. Weiteres Werkzeug kann der Vermieter auf Anfrage zur Verfügung stellen, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  • 6.2 Alle Preise und Konditionen werden dem Nutzer transparent dargestellt und bei Bedarf erläutert.

7 Pflichten des Nutzers

  • 7.1 Den Anweisungen der Werkstattaufsicht ist unbedingt und ohne Ausnahme Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Werkstattordnung oder anderen Fehlverhalten wie beispielsweise Handgreiflichkeiten, Beleidigung oder Diebstahl kann die Werkstattaufsicht ein befristetes, bei groben Verstößen oder im Wiederholungsfall ein unbefristetes Nutzungsverbot aussprechen. Die Werkstattaufsicht übt in Vertretung des Vermieters bzw. der Geschäftsführung das Hausrecht in den Werkstatträumen aus.
  • 7.2 Gefahrenübergang – Das Betreten der Mieträume (Werkstatt) geschieht auf eigene Gefahr, ganz gleich von wem und aus welchem Grund die Mieträume betreten oder benutzt werden. Grundsätzlich und ausnahmslos besteht in den gesamten Räumen Rauchverbot. Die Nutzung bestimmter ausgewiesener Werkzeuge und Maschinen bedarf separater Erlaubnis, welche jeweils durch Unterweisung, Schulung oder Kenntnisnachweis durch den Vermieter erteilt wird. Auch nach erfolgter Einweisung verbleibt alle Verantwortung für die sachgemäße und sichere Handhabung des jeweiligen Geräts beim Nutzer.
  • 7.3 Eignung – Wer nicht die nötigen körperlichen oder geistigen Fähigkeiten besitzt, bestimmte Tätigkeiten auszuführen oder Einrichtungsgegenstände zu bedienen (bspw. durch Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln) hat keinen Anspruch auf die Nutzung und kann unter entsprechenden Umständen der Werkstatt verwiesen werden. Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit müssen dies dem Vermieter bei Mietvertragsschluss offenlegen und dürfen entsprechende Maschinen nicht oder nur unter Aufsicht bedienen.
  • 7.4 Sauberkeit – Der Arbeitsplatz und die Werkzeuge sind in einwandfreiem Zustand und gereinigt nach Mietende an den Vermieter zu übergeben. Die Zeit dafür ist vom Nutzer im Vorfeld in seine Nutzungszeit einzuplanen. Muss vom Vermieter eine Reinigung oder Entsorgung vorgenommen werden, so werden diese Kosten, mindestens aber eine Pauschale von 25€, dem Nutzer in Rechnung gestellt und sind vor Verlassen der Mieträume sofort zu begleichen.
  • 7.5 Herstellungsverbot – Es ist strengstens untersagt, Gegenstände, die gegen allgemeine ethische und moralische Grundsätze verstoßen (u.a. rassistisch, diskriminierend, gewaltverherrlichend, eine Personengruppe oder Religionsgemeinschaft herabsetzend sowie Waffen und deren Zubehör) in die Mieträume (Werkstatt) mitzubringen, zu bearbeiten oder dort zu fertigen. SoIche in der Werkstatt gefertigte Gegenstände dürfen die Mieträume nicht verlassen und müssen unschädlich gemacht bzw. entsorgt werden. Muss vom Vermieter eine Entsorgung vorgenommen werden, so werden diese Kosten, mindestens aber eine Pauschale von 25€, dem Nutzer in Rechnung gestellt und sind vor Verlassen der Mieträume sofort zu begleichen.
  • 7.6 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Vermieters, insbesondere unter Nutzung des Internetzugangs des Vermieters, alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße, egal ob gegenüber dem Vermieter oder Dritten zu unterlassen. Sofern der Vermieter von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem Vermieter die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Vermieter von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
  • 7.7 Zweckbestimmte Verwendung – Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel sind vom Nutzer ausschließlich entsprechend ihres Nutzungszwecks, außerdem sorgsam und gewissenhaft zu verwenden. Das gilt insbesondere, wenn für diese das Risiko einer Beschädigung oder Gefahr für Leib und Leben des Nutzers oder anderer Personen entsteht.
  • 7.8 Haftpflichtversicherung – Werden vom Nutzer Werkzeuge, Geräte, Maschinen usw. beschädigt oder zerstört und kann dieser nicht selbst für die Kosten für Reparatur oder Ersatz aufkommen, kann dies das Angebot und den Betrieb der Werkstatt durch den Vermieter behindern, reduzieren oder ganz verhindern. Voraussetzung für die Nutzung der Werkstatt ist daher eine gültige Haftpflichtversicherung, die grobe Fahrlässigkeit mit einschließt. Dies ist dem Vermieter auf Verlangen nachzuweisen. Liefert der Benutzer diesen Nachweis nicht, kann er vom Vermieter für die Nutzung der Werkstatt gesperrt werden, bis dieser vorliegt.
  • 7.9 Bei einem Verstoß gegen die genannten Pflichten kann der Vermieter von seinem Recht der außerordentlich Kündigung gebrauch machen.

8 Mietgegenstände

  • 8.1 Der Nutzer muss bei Entgegennahme von Werkzeugen oder Maschinen diese auf Beschädigung prüfen und eventuelle Beschädigungen oder Defekte sofort dem Vermieter melden. Der Nutzer kommt für alle durch ihn entstandenen Schäden und Defekte an den Werkzeugen oder Maschinen des Vermieters oder auch an seinen eigenen mitgebrachten und benutzten Werkzeuge und Materialien auf.
  • 8.2 Der Nutzer trägt die Kosten für sämtliche durch ihn beschädigten Werkzeuge, Maschinen oder Einrichtungen (Wiederbeschaffungskosten).
  • 8.3 Grundsätzlich ist mit dem Eigentum anderer, insbesondere des Vermieters, sorgfältig und pfleglich umzugehen.
  • 8.4 Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass alle Werkzeuge, Maschinen sowie Einrichtungen zu jeder Zeit nutzbar sind. Dies ist beispielsweise bei einem Defekt, Reparaturvorgang oder Nutzung durch andere Nutzer der Fall.

9 Sicherheit

  • 9.1 Arbeitsschutz – Für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitskleidung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dies zu kontrollieren und kann bei Arbeitsunfällen nicht haftbar gemacht werden. Beim Arbeitsschutz helfen die Hinweise an den jeweiligen Maschinen und die Berücksichtigung der Werkstattordnung.
  • 9.2 Nutzungssicherheit – Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig. Bei Unklarheiten in Bezug auf die sichere und sachgemäße Nutzung von Maschinen, Werkzeugen und Einrichtungsgegenständen ist von der Benutzung abzusehen oder müssen sich die entsprechenden Kenntnisse eigenverantwortlich angeeignet werden.
  • 9.3 Brandschutz – Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach den Vorgaben des gesetzlichen Brandschutzes und den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu richten und seine Tätigkeit darauf einzustellen. Vorhandene Feuerlöscher sind gekennzeichnet und im Brandfall vom Nutzer zu benutzen.
  • 9.4 Gefahrstoffe – Austretende Gefahrstoffe und Flüssigkeiten sind unverzüglich wieder zu entfernen und in die vorgesehenen Behälter auf Anweisung einzulagern. Entstehen gesundheitliche Gefahren, sind gefährdete Nutzer und die Werkstattaufsicht unverzüglich zu informieren und es ist unverzüglich für Gegenmaßnahmen, z.B. Belüftung, zu sorgen. Für falsche und unsachgemäße Einlagerungen von Schadstoffen und Flüssigkeiten in die Behälter übernimmt der Nutzer die Kosten einer fachgerechten Entsorgung, mindestens aber eine Pauschale von 25€, die dem Nutzer in Rechnung gestellt werden und vor Verlassen der Mieträume sofort zu begleichen sind.

10 Persönliche Gegenstände

  • 10.1 Die Unterbringung persönlicher Gegenstände des Nutzers in den Mieträumen (Werkstatt) erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Dies gilt auch für den Verbleib von Gegenständen auf Lagerplätzen oder in den Mietboxen.
  • 10.2 Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen sind dem Vermieter vor der Benutzung anzuzeigen.
  • 10.3 Mitgebrachte Werkstoffe, Abschnittreste und sonstiger Abfall sind vom Nutzer vollständig mitzunehmen oder in einer entsprechenden angemieteten Mietbox/Lagerfläche unterzubringen. Nach vorheriger Absprache mit der Werkstattaufsicht können bestimmte Teile und Materialien (bspw. Holz- und Metallreste) an den dafür vorgesehenen Plätzen deponiert werden. Andere Nutzer können diese dann kostenfrei zur Weiterverarbeitung entnehmen.

11 Beratung

  • 11.1 Der Vermieter bzw. die Werkstattaufsicht kann nach seinem Dafürhalten oder auf Wunsch des Nutzers, fachliche und sachkundige Beratung vornehmen. Einen Anspruch oder ein Recht darauf hat der Nutzer jedoch nicht. Auch kann der Vermieter nicht zu jeder Zeit für jeden Fachbereich der Werkstatt eine ausreichende Beratung sicherstellen. Für manche Fachbereiche ist für eine Beratung ggf. eine Voranmeldung notwendig.
  • 11.2 Eventuell mündliche oder auch tatkräftige Hilfestellungen durch den Vermieter oder dessen Beauftragten (z.B. die Werkstattaufsicht oder Referenten von Workshops) erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Haftung für eventuelle Schäden ist ausgeschlossen.

12 Haftung

  • 12.1 Der Vermieter schließt jede Haftung für Personen- und Sachschäden aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Vermieters beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Vermieters beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf.
  • 12.2 Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere eigener Werkzeuge aber auch Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.

13 Daten des Nutzers

  • 13.1 Der Vermieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er unmittelbar von Ihnen oder über die Nutzung seiner Einrichtungen wie auch seiner Internetseiten erhält.
  • 13.2 Der Vermieter versichert, dass sämtliche Daten seiner Nutzer streng vertraulich behandelt werden und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften ausschließlich für die Verwaltung des Nutzungsvertrages, die Verwaltung der Zugangs- und Nutzungsberechtigungen, z.B. für die Nutzung bestimmter Maschinen nach erfolgter Einweisung die Abwicklung der Nutzungsbeiträge, die Übermittlung von neuen Angeboten und aktuellen Informationen durch den Vermieter selbst verwendet werden.
  • 13.3 Der Nutzer ist berechtigt, Auskunft über die gespeicherten Daten und kostenfreie Korrektur oder Löschung nach Vertragsende zu verlangen.

14 Schlussbestimmungen

  • 14.1 Nebenabreden – Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
  • 14.2 Salvatorische Klausel – Sollten Teile des Vertrages / der AGB, aktuell oder zukünftig, unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 14.3 Änderungen der AGB – Der Vermieter ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Gunsten des Nutzers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters zumutbar ist. Der Vermieter wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Hammertime Kassel gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer Melania-Simona Moise und/oder Thorben Egberts, Franz-Ulrich-Straße 16, 34117 Kassel, hello@hammertimekassel.de zu widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Vermieter Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
  • 14.4 Gerichtsstand – Sofern der Nutzer kein Verbraucher ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Kassel als vereinbart.

Hammertime Kassel gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Stand 02.12.2019, Version 1.2