Werkstattordnung

Die Regeln in unserer Werkstatt

Haus- & Werkstattordnung

Diese Haus- und Werkstattordnung soll helfen, den langfristigen Erhalt der Werkstatt im Sinne der von ihr verfolgten gemeinnützigen Zwecke für die Allgemeinheit zu sichern. Insbesondere sollen auch Gefahren für Leib und Leben und die Risiken der Beschädigung von Maschinen, Werkzeugen und anderer Hilfsmittel minimiert werden.

  • § 1 Geltungsbereich
  • 1.1 Diese Ordnung gilt für die Werkstatt der Hammertime Kassel gemeinnützige UG (im Folgenden “Vermieter”) und gilt gleichzeitig als Hausordnung der mit der Werkstatt verbundenen Räume und Bereiche.
  • 1.2 Jeder Besucher und Nutzer der Werkstatt ist zur Einhaltung der Regelungen dieser Ordnung verpflichtet. Soweit diese Ordnung keine Regelungen trifft, gelten die Anweisungen der Werkstattaufsicht.
  • § 2 Werkstattaufsicht
  • 2.1 Die Werkstattaufsicht übt in Vertretung des Vermieters bzw. der Geschäftsführung das Hausrecht in den Werkstatträumen aus.
  • 2.2 Den Anweisungen der Werkstattaufsicht ist unbedingt und ohne Ausnahme Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Haus- und Werkstattordnung bzw. der Anweisungen der Werkstattaufsicht oder anderen Fehlverhalten wie beispielsweise Handgreiflichkeiten, Beleidigung oder Diebstahl kann die Werkstattaufsicht ein befristetes, bei groben Verstößen oder im Wiederholungsfall ein unbefristetes Nutzungsverbot oder Hausverbot aussprechen.
  • 2.3 Die aktuelle Werkstattaufsicht wird namentlich per Aushang an der Theke transparent gemacht. Personen, die die Werkstattaufsicht ausüben, müssen zuvor schriftlich von der Geschäftsführung bestätigt worden sein.
  • § 3 Nutzung
  • 3.1 Die Nutzung der Werkstatt ist ausschließlich mit einen abgeschlossenen Nutzungsvertrag gestattet.
  • 3.2 Für die Nutzung der Werkstatt wird ein Nutzungsbeitrag erhoben. Ausnahmen davon kann die Werkstattaufsicht von Fall zu Fall (nicht aber pauschal) bestimmen.
  • 3.2 Für einen Besuch der Räumlichkeiten ohne Nutzung der Werkstatt und ihrer Angebote ist kein Abschluss eines Nutzungsvertrages notwendig bzw. keine Entrichtung von Nutzungsbeiträgen notwendig.
  • § 4 Kinder
  • 4.1 Kindern unter 15 Jahren ist das Betreten des Werkstattbereichs aus Sicherheitsgründen nur im Beisein von Erziehungsberechtigten erlaubt.
  • §5 Tiere
  • 5.1 Das Mitbringen von Tieren in die Werkstatt ist aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Absprache mit der Werkstattaufsicht gestattet.
  • §6 Lebensmittel
  • 6.1 Die Arbeit mit und Verzehr von Lebensmitteln ist nur im Küchen-Bereich, der Lounge (Bereich mit Sofas) und an freien Tischen ohne Maschinen und Werkzeugen gestattet.
  • 6.2 Nach der Arbeit mit oder dem Verzehr von Lebensmitteln sind Flächen, Geräte und Geschirr sauber zu hinterlassen bzw. in den Geschirrspüler zu stellen.
  • 6.3 Die Lagerung von Lebensmitteln ist im gesamten Werkstattbereich verboten.
  • §7 Sicherheit
  • 7.1 Feuerlöscher, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten und Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
  • 7.2 Maschinen, Werkzeuge und Substanzen (insbesondere unbekannte) dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Absprache mit bzw. nach Einweisung der Werkstattaufsicht berührt oder genutzt werden.
  • § 8 Sauberkeit
  • 8.1 Die Werkstatt ist von Besuchern und Nutzern sauber und ordentlich zu hinterlassen.
  • § 9 Lagerung
  • 9.1 Persönliche Materialien von Besuchern und Nutzern dürfen nur an einem gemieteten und dafür vorgesehenen Ort in der Werkstatt (z.B. Box, Schließfach, Regalplatz) gelagert werden. Über befristete Ausnahmen davon kann die Werkstattaufsicht entscheiden.
  • § 10 Rauchverbot
  • 10.1 In der Werkstatt und der ihr angeschlossenen Bereiche und Räume besteht Rauchverbot.

Hammertime Kassel gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Stand 02.12.2019